06.03.02.10z (Baden-Württemberg) Erstellen und Pflege von technischen Dokumenten
- Laufende Nr
- 353
- SYS_1
- 06
- SYS_2
- 06.03
- SYS_3
- 06.03.02
- SYS_4
- 06.03.02.10z
- ORGEINHEIT
- Konstruktionsverwaltung
- UNB
- Forschung und Entwicklung
- AUFGFAM
- Dokumentation
- ERAAA
- Erstellen und Pflege von technischen Dokumenten
- Tarifgebiet
- Baden-Württemberg
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- 9
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Nicht abgestimmtes zusätzliches Niveaubeispiel des Verbandes!
Erarbeiten von Dokumentationssystemen
Umsetzen von Dokumentationsrichtlinien. Bei der systematischen Verbesserung und Weiterentwicklung der Dokumentationssysteme mitwirken.
Vorbereiten und planen technischer Dokumentation
Planung der Informationsgewinnung (z. B. durch Interviews, Versuche, Tests) gemäß Dokumentationsrichtlinien Recherchieren / sammeln und auswerten der zur Dokumentation notwendigen Informationen (z. B. technische Inhalte, Zielgruppenspezifika, juristische / normative Anforderungen). Klären der fachlichen und formalen Inhalte mit den Fachbereichen (z. B. Konstruktion / Entwicklung, Vertrieb, Marketing). Festlegen von Art und Umfang der Dokumentation.
Erstellen von internen und externen technischen Dokumentationen
Erstellen / redigieren, bzw. ändern von Dokumenten nach Vorgaben (z. B. Manuskripte, Pflichtenheft, Bildern) unter Berücksichtigung von allgemeinen Richtlinien (z. B. Corporate Design, ergonomischen, anwenderspezifischen, wirtschaftlichen, terminlichen Gesichtspunkten), auch in Fremdsprachen.
Ergebnisse mit Fachbereichen (z. B. Entwicklung, Zulassungs- / Qualitätswesen, Marketing und Vertrieb) abstimmen.
Vervielfältigung, Übersetzung und Konfektionierung technischer Dokumente unter Berücksichtigung formaler, terminlicher und wirtschaftlicher Gesichtspunkte veranlassen bzw. durchführen.
Durchführen von Qualitätsmaßnahmen
Überprüfen der Dokumentationsqualität. Maßnahmen zur Qualitätssicherung/-verbesserung umsetzen. Anfertigen von Auswertungen und Statistiken (z.B. Neuaufnahmequote, Plan-Ist-Vergleich Stückzahlen, Streichungsvorschläge) Archivieren aller relevanten Daten unter Berücksichtigung interner und externer Vorgaben und Richtlinien.
BBG
| Stufe | Punkte | |
|---|---|---|
| Wissen und Können A | A | |
| B Ausbildung | Die Konzeption und Erstellung von Dokumentationen aller Art erfordert eine Ausbildung, die einer 3- bis 3½-jährigen Berufsausbildung entspricht (z.B. Assistent/-in Technische Dokumentation). Ausbildung an der Berufsfachschule, 2-jährig auf mittl. Abschluss aufbauend. B2 | 13 |
| E Erfahrung | Die Kenntnis der Produkte und betrieblichen Abläufe, die Planung und Festlegung der Dokumentation sowie die anwenderbezogene Zielgruppenanalyse erfordert eine Erfahrung von bis zu 2 Jahren. E2 | 3 |
| D Denken | Die Recherche und Auswertung der zur Dokumentation notwendigen Informationen sowie die Konzipierung und Erstellung von Dokumentationen aller Art sind Aufgaben, die eine schwierig zu erfassende Aufnahme von Informationen beinhalten. D3 | 5 |
| H Handlungsspielraum / Verantwortung | Die Festlegung von Art und Umfang der Dokumentation sowie die Erstellung aller Arten von Dokumentationen erfolgt nach Anweisung mit Handlungsspielraum bei einzelnen Teilaufgaben. H3 | 5 |
| K Kommunikation | Beim Klären der technischen und formalen Inhalte mit den Fachbereichen, bei der Vervielfältigung, Übersetzung und Konfektionierung sowie der Dokumentationsbetreuung ist Abstimmung über routinemäßige Einzelfragen hinaus bei häufig unterschiedlichen Voraussetzungen notwendig. K3 | 5 |
| F Mitarbeiterführung | F | |
| Summe Punkte | 31 |